Einführung der Übernachtungssteuer in Weikersheim

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Der Gemeinderat der Stadt Weikersheim hat in seiner Sitzung vom 26.03.2026 die Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer beschlossen.

Diese ersetzt die bisherige Fremdenverkehrsabgabe, die rückwirkend zum 01.01.2026 aufgehoben wird. Für das Jahr 2026 wird somit keine Fremdenverkehrsabgabe mehr erhoben.

Mit der Einführung der Übernachtungssteuer wird ein transparenteres und verursachungsgerechteres System zur Finanzierung touristischer Aufgaben geschaffen.

Während die Fremdenverkehrsabgabe bislang auch Betriebe ohne direkten Bezug zum Tourismus belastet hat, werden künftig gezielt die Übernachtungsgäste an den Kosten beteiligt, also diejenigen, die die touristische Infrastruktur tatsächlich nutzen.

Die Übernachtungssteuer wird zum 01.05.2026 eingeführt und gilt für alle Übernachtungen ab diesem Datum. Sie beträgt 2,00 Euro pro Übernachtung und Gast ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Kinder und Jugendliche sind von der Steuer befreit. Die Steuer gilt für touristische und beruflich veranlasste Übernachtungen gleichermaßen.

Die Umstellung vereinfacht das Verfahren deutlich, da anstelle der bisherigen aufwendigen Berechnung der Reineinnahmen nun ein einheitlicher Betrag pro Übernachtung erhoben wird.

Gleichzeitig wird eine gerechtere Verteilung erreicht, da nur noch die tatsächlichen Nutzer des touristischen Angebots zur Finanzierung beitragen.

Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, für jedes Kalenderjahr eine Steueranmeldung bei der Stadt Weikersheim einzureichen und die Steuer selbst zu berechnen. Die Anmeldung ist bis spätestens 30 Tage nach Ablauf des Kalenderjahres einzureichen, also in der Regel bis zum 31.01. des Folgejahres. Sie gilt grundsätzlich als Steuerfestsetzung.

Mit der Einführung der Übernachtungssteuer schafft die Stadt Weikersheim ein einfaches, gerechtes und zukunftsfähiges System zur Finanzierung und Weiterentwicklung des Tourismusstandorts.