Kommunale Wärmeplanung
Die Stadt Weikersheim hat einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität unternommen: Bis Ende 2026 wird eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Dieses Projekt wird im Rahmen der sogenannten „freiwilligen kommunalen Wärmeplanung“ in Zusammenarbeit mit den Partnergemeinden Igersheim, Creglingen und Assamstadt im sogenannten Konvoi umgesetzt. Dank eines Landeszuschusses in Höhe von 80 % und der Regelungen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) ist es möglich, dieses zukunftsweisende Vorhaben zu realisieren.
Was ist eine Kommunale Wärmeplanung?
Eine kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Konzept, das darauf abzielt, den Energiebedarf einer Gemeinde im Bereich Wärmeversorgung zu analysieren und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln. Ziel ist es, die Wärmeversorgung langfristig effizienter, umweltfreundlicher und kostengünstiger zu gestalten. Hierbei werden Aspekte wie Energieeinsparung, der Einsatz erneuerbarer Energien und der Ausbau von Wärmenetzen berücksichtigt.
Wer ist beteiligt?
Die Kommunale Wärmeplanung in Weikersheim wird in enger Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, den Partnergemeinden, externen Fachplanern und relevanten Akteuren vor Ort erarbeitet. Das Land Baden-Württemberg unterstützt das Projekt durch einen Landeszuschuss von 80 % zur Finanzierung der Ingenieurdienstleistungen, die für die Erstellung des Wärmeplans erforderlich sind. Besonders wichtig ist auch der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, um deren Bedürfnisse und Perspektiven zu integrieren.
Was ist das Ergebnis einer Kommunalen Wärmeplanung?
Das Ergebnis dieser Planung ist ein umfassendes Konzept, das konkrete Maßnahmen für eine klimafreundliche und wirtschaftliche Wärmeversorgung vorschlägt. Dabei wird aufgezeigt, wie fossile Energieträger schrittweise reduziert und durch nachhaltige Alternativen ersetzt werden können. Es enthält zudem Empfehlungen für den Ausbau von Wärmenetzen, die Nutzung lokaler Potenziale (wie Biomasse oder Solarenergie) und die energetische Sanierung von Gebäuden.
Wann und wie wird die Kommunale Wärmeplanung umgesetzt?
Das Projekt ist offiziell am 1. Januar 2025 gestartet und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Der Wärmeplan, der aus der Kommunalen Wärmeplanung hervorgeht, muss zunächst vom Gemeinderat beschlossen werden, um Gültigkeit zu erlangen. Erst ab diesem Beschluss gelten die zeitlichen Fristen gemäß den Vorgaben des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) für die Gemeinde. Die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen erfolgt anschließend in enger Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden, den Fachplanern sowie der Bevölkerung. Ziel ist es, konkrete Schritte einzuleiten, die die Klimaziele der Region unterstützen und die Wärmeversorgung nachhaltiger gestalten.




