Förderprogramme

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Jahresprogramm 2025


Das ELR-Jahresprogramm 2024 bietet Fördermöglichkeiten zur Stärkung des ländlichen Raums in Weikersheim.
Es konzentriert sich auf drei zentrale Bereiche: Grundversorgung, Wohnen/Innenentwicklung und Arbeiten.

Förderbereiche im Fokus  
Im Bereich Grundversorgung liegt der Schwerpunkt auf der Sicherstellung von Angeboten für den täglichen und wöchentlichen Bedarf vor Ort. Unterstützt werden Projekte wie Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Auch Einrichtungen wie Arztpraxen, Apotheken oder andere Gesundheitsdienstleistungen fallen darunter.  

Der Bereich Wohnen/Innenentwicklung zielt darauf ab, Ortskerne zu beleben – etwa durch die Umnutzung bestehender Gebäude, umfassende Modernisierungen für zeitgemäßen Wohnraum, den Bau ortsbildprägender Neubauten mit CO2-speichernden Materialien, die Aufwertung des Wohnumfeldes, die Lösung von Nutzungskonflikten sowie die Vorbereitung von Grundstücken für neue Bebauungen.  

Im Schwerpunkt Arbeiten werden vor allem Projekte gefördert, die bestehende Gebäude weiterentwickeln oder störende Nutzungsmischungen im Ortskern auflösen. Besonders im Blick sind Initiativen kleiner und mittlerer Unternehmen, die die dezentrale Wirtschaft stärken und zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen oder erhalten.

Zusatzförderung für Klimaschutz  
Projekte, die überwiegend nachhaltige, CO2-bindende Baustoffe wie Holz im Tragwerk verwenden, können unter bestimmten beihilferechtlichen Voraussetzungen einen Förderbonus von 5 Prozentpunkten auf den Standardfördersatz erhalten.


Wer kann teilnehmen?  
Anträge können von Privatpersonen, kleinen Unternehmen und Vereinen eingereicht werden.


So funktioniert die Antragstellung  
Planen Sie ein förderfähiges Projekt, das 2025 starten soll? Dann wenden Sie sich an
Frau Ulrike Wittfeld (Tel. 07934/102-25, E-Mail: ulrike.wittfeld@weikersheim.de).


Die vollständigen Unterlagen müssen bis zum 15. September 2026 bei der Stadt Weikersheim vorliegen.  

Hinweis:
Das Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) entscheidet im Frühjahr 2024 über die Förderungen. Bis dahin dürfen die Arbeiten nicht beginnen, der Bauantrag sollte jedoch bereits genehmigt sein, um zeitnah loslegen zu können.

Mehr erfahren  
Weitere Details zu Förderbedingungen, -höhe und dem Antragsprozess finden Sie auf der
Website des  Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg oder direkt bei Frau Wittfeld.