Förderprogramme
Stadtsanierung Weikersheim - Stadtkern IV Energetische Stadtsanierung
Wir wollen in Zukunft mehr Modernisierungsmaßnahmen an und in Gebäuden durchführen – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Vor allem wollen wir Gebäude in der Altstadt wieder für Wohnzwecke attraktiv machen und energetisch sanieren.
Hier finden Sie die Sanierungssatzung und den Lageplan des Sanierungsgebiets.
Wenn Ihr Grundstück im Sanierungsgebiet liegt und Sie Modernisierungsmaßnahmen planen, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung. Frau Thomas beantwortet Ihre Fragen unter der Telefonnummer 07934/102-30 oder per E-Mail unter sylvia.thomas@weikersheim.de.
Förderrichtlinien für private Maßnahmen
Die Förderrichtlinien sowie die Sanierungssatzung wurden vom Gemeinderat der Stadt Weikersheim beschlossen.
Bevor Sie eine Förderung beantragen können, ist ein Beratungsgespräch mit dem von der Stadt beauftragten Büro notwendig. Falls Sie eine energetische Sanierungsmaßnahme planen, benötigen Sie zusätzlich im Vorfeld eine Energieberatung.
Unterlagen zur Stadtsanierung
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
| Stadtkern IV-Eigentümerinformation (PDF,93 KB) | 22.07.2025 | 93 KB | |
| Vorbereitende Untersuchungen Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme (PDF,8,5 MB) | 13.08.2025 | 8,5 MB | |
| Gesamtörtliches Entwicklungskonzept (PDF,8,8 MB) | 13.08.2025 | 8,8 MB | |
| Gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (PDF,21,2 MB) | 13.08.2025 | 21,2 MB | |
| Förderrichtlinien für private Maßnahmen (PDF,378 KB) | 13.08.2025 | 378 KB | |
| Lageplan zum Sanierungsgebiet (PDF,398 KB) | 13.08.2025 | 398 KB | |
| Stadtkern IV Sanierungssatzung (PDF,112 KB) | 13.08.2025 | 112 KB | |
| Stadtkern IV Sanierungssatzung 1. Änderung (PDF,212 KB) | 13.08.2025 | 212 KB |
ELR - Entwicklungsprogramm ländlicher Raum
Ausschreibung ELR-Jahresprogrammes 2027
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.
Förderschwerpunkte
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, umfassende Modernisierungen, Umbauen und Aufstockungen gefördert.
Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern unterstützt. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Dazu gehören auch neuen Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionenhäusern.
CO2-Speicherzuschlag
In allen Förderschwerpunkten gibt es 5 % Förderzuschlag bei Verwendung von überwiegend nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Holz) im Tragwerk als Beitrag zum Klimaschutz.
Antragsteller können neben Privatpersonen auch kleine Unternehmen und Vereine sein.
Antragstellung
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte und das im Jahr 2027 begonnen werden soll, so wenden Sie sich an Frau Ulrike Wittfeld, Tel. 07934/102-25, E-Mail: ulrike.wittfeld@weikersheim.de.
Die Unterlagen zur Antragstellung müssen bis spätestens 18.09.2026 bei der Stadt Weikersheim eingegangen sein.
Wichtig:
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2027 zu beginnen.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter
Informationen zum Förderprogramm
Antragstellung ELR
LEADER – Förderung für Weikersheim und unsere Region
Die Stadt Weikersheim ist Teil der LEADER-Förderregion „Hohenlohe-Tauber“ – einem Entwicklungsprogramm der Europäischen Union, das gezielt ländliche Regionen stärkt. Ziel ist es, gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie örtlichen Akteuren zukunftsweisende Projekte auf den Weg zu bringen, die das Leben vor Ort bereichern und die Region nachhaltig weiterentwickeln.
Hier finden Sie Informationen zur LEADER-Förderung
