Förderprogramme
Stadtsanierung Weikersheim - Stadtkern IV Energetische Stadtsanierung
Wir wollen in Zukunft mehr Modernisierungsmaßnahmen an und in Gebäuden durchführen – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Vor allem wollen wir Gebäude in der Altstadt wieder für Wohnzwecke attraktiv machen und energetisch sanieren.
Hier finden Sie die Sanierungssatzung und den Lageplan des Sanierungsgebiets.
Wenn Ihr Grundstück im Sanierungsgebiet liegt und Sie Modernisierungsmaßnahmen planen, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung. Frau Thomas beantwortet Ihre Fragen unter der Telefonnummer 07934/102-30 oder per E-Mail unter sylvia.thomas@weikersheim.de.
Förderrichtlinien für private Maßnahmen
Die Förderrichtlinien sowie die Sanierungssatzung wurden vom Gemeinderat der Stadt Weikersheim beschlossen.
Bevor Sie eine Förderung beantragen können, ist ein Beratungsgespräch mit dem von der Stadt beauftragten Büro notwendig. Falls Sie eine energetische Sanierungsmaßnahme planen, benötigen Sie zusätzlich im Vorfeld eine Energieberatung.
Unterlagen zur Stadtsanierung
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
| Stadtkern IV-Eigentümerinformation (PDF,93 KB) | 22.07.2025 | 93 KB | |
| Vorbereitende Untersuchungen Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme (PDF,8,5 MB) | 13.08.2025 | 8,5 MB | |
| Gesamtörtliches Entwicklungskonzept (PDF,8,8 MB) | 13.08.2025 | 8,8 MB | |
| Gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (PDF,21,2 MB) | 13.08.2025 | 21,2 MB | |
| Förderrichtlinien für private Maßnahmen (PDF,378 KB) | 13.08.2025 | 378 KB | |
| Lageplan zum Sanierungsgebiet (PDF,398 KB) | 13.08.2025 | 398 KB | |
| Stadtkern IV Sanierungssatzung (PDF,112 KB) | 13.08.2025 | 112 KB | |
| Stadtkern IV Sanierungssatzung 1. Änderung (PDF,212 KB) | 13.08.2025 | 212 KB |
ELR - Entwicklungsprogramm ländlicher Raum
Ausschreibung ELR-Jahresprogrammes 2026
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben
Förderschwerpunkte
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), gefördert. Die Projekte müssen in den Ortskernen oder in Siedlungsflächen bis 70er Jahre liegen.
Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert.
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern unterstützt. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Dazu gehören auch neuen Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionenhäusern.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsteller können neben Privatpersonen auch kleine Unternehmen und Vereine sein.
Antragstellung
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte und das im Jahr 2026 begonnen werden soll, so wenden Sie sich an Frau Ulrike Wittfeld, Tel. 07934/102-25, E-Mail: ulrike.wittfeld@weikersheim.de.
Die Unterlagen zur Antragstellung müssen bis spätestens 11.09.2026 bei der Stadt Weikersheim eingegangen sein.
Wichtig:
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen.
Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter
Informationen zum Förderprogramm
Antragstellung ELR
LEADER – Förderung für Weikersheim und unsere Region
Die Stadt Weikersheim ist Teil der LEADER-Förderregion „Hohenlohe-Tauber“ – einem Entwicklungsprogramm der Europäischen Union, das gezielt ländliche Regionen stärkt. Ziel ist es, gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie örtlichen Akteuren zukunftsweisende Projekte auf den Weg zu bringen, die das Leben vor Ort bereichern und die Region nachhaltig weiterentwickeln.
Was ist LEADER?
LEADER (Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale) ist ein Förderinstrument, das nach dem Bottom-up-Prinzip funktioniert: Projektideen entstehen direkt vor Ort – aus der Bevölkerung, von Vereinen, Unternehmen oder Kommunen. Die Besonderheit: Die Region entscheidet selbst, welche Vorhaben unterstützt werden.
Wer kann mitmachen?
Mitmachen können alle, die eine gute Idee für Weikersheim oder die Region haben:
- Bürgerinnen und Bürger
- Vereine und gemeinnützige Initiativen
- Kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe oder Direktvermarkter
- Die Stadt Weikersheim selbst oder andere Kommunen der Region
Was wird gefördert?
LEADER fördert Projekte, die einen Mehrwert für die Region schaffen – etwa in folgenden Bereichen:
Dorfentwicklung & Lebensqualität
Kultur, Bildung & Freizeit
Klimaschutz, Umwelt & regionale Ressourcen
Tourismus, Naherholung & Regionalvermarktung
Daseinsvorsorge, Mobilität & Digitalisierung
Auch Kleinprojekte mit einem Gesamtvolumen von bis zu 20.000 € netto können über ein eigenes Regionalbudget gefördert werden – ideal für Vereine, Initiativen oder private Projektträger.
Förderhöhe & Ablauf
Fördersätze betragen in der Regel 40 – 70 %, bei Kleinprojekten sogar bis zu 80 %.
Die Entscheidung über die Projektförderung trifft die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Hohenlohe-Tauber.
Nach der Projektgenehmigung kann mit der Umsetzung begonnen werden – eine Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip.
Aktueller Projektaufruf
Für das Jahr 2025 stehen in der Region Hohenlohe-Tauber erneut Mittel zur Verfügung:
Einreichungsfrist für Projektanträge: Frühjahr 2026
Fördermittelrahmen:
Bis zu 700.000 € pro Projekt möglich
600.000 € aus EU-Mitteln, ergänzt durch Landesmittel
Beratung & Antragsstellung
Wenn Sie eine Idee haben, melden Sie sich gerne frühzeitig bei der LEADER-Geschäftsstelle:
Gemeinsam Zukunft gestalten
Mit LEADER möchten wir in Weikersheim und der Region konkrete Impulse setzen – für mehr Lebensqualität, eine lebendige Gemeinschaft und nachhaltige Entwicklung. Bringen Sie Ihre Ideen ein – wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Förderung!
