Grundbucheinsicht

book

Die Stadt Weikersheim bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus an. Hier können Personen mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse Einsicht in das elektronische Grundbuch nehmen und bei Bedarf kostenpflichtige Ausdrucke erhalten.

Die Grundbucheinsichtsstelle befindet sich im 1. Obergeschoss, Zimmer 7, und wird von Herrn Dennis Smolka betreut. Den Antrag sowie ein dazugehöriges Merkblatt finden Sie hier runterladen:  Antrag und Merktblatt für die Grundbucheinsicht (PDF,75 KB)

Das zuständige Grundbuchamt für Weikersheim ist beim Amtsgericht Schwäbisch Gmünd angesiedelt. Beurkundungen werden von selbstständigen Notaren vorgenommen, während Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie Nachlass- und Betreuungsangelegenheiten, vom Amtsgericht Bad Mergentheim bearbeitet werden.

Zuständig ist das Grundbuchamt Schwäbisch Gmünd

Grundbuchamt Schwäbisch-Gmünd
Heugenstraße 5
73525 Schwäbisch Gmünd
Fax (0 71 71) 7 96 91 48