Barrierefreiheit
Herzlich willkommen auf unserer Internetseite.
Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit haben. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Städte und Gemeinden.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht, wie gut die Internetseite für alle Menschen nutzbar ist.
Eine Internetseite muss unter anderem Videos in Gebärdensprache haben. Gebärdensprache sind Handzeichen. Damit können sich Menschen unterhalten, die nicht hören oder sprechen können.
Unsere Internetseite hat Videos in Gebärdensprache.
Was ist noch nicht barrierefrei?
Manche Inhalte sind noch nicht oder nur teilweise barrierefrei.
- Formulare
- Dokumente
- Videos ohne Untertitel
- Bilder ohne Beschreibung
- Andere Internetseiten, auf die ein Link führt
- Ein Link ist eine Verknüpfung zu einer anderen Internetseite.
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Dann melden Sie es uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne.
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