Leistungen

Abfall und Müll entsorgen

Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallbetriebes näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten.
Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.

Beachten Sie, dass einige wenige Landkreise die Zuständigkeit für das Einsammeln der Abfälle auf ihre Gemeinden übertragen haben. Ob dies in Ihrem Landkreis der Fall ist, erfahren Sie ebenfalls auf den Internetseiten Ihres Abfallbetriebes.

Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wegziehen, zahlt Ihnen der Entsorgungsbetrieb zu viel bezahlte Müllgebühren teilweise zurück.

Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie zum Beispiel Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

Zuständige Stelle

Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Die für Ihren Wohnort gültige Abfallwirtschaftssatzung regelt, ob jeder Haushalt oder jede Hausnummer eigene Müllbehälter (zum Beispiel Restmüll, Bioabfall, Papier, Verpackungen) nutzen muss.
In vielen Stadt- und Landkreisen ist die Mindestanzahl an Müllbehältern pro Haushalt vorgeschrieben. In Abhängigkeit von den in der Abfallwirtschaftssatzung enthaltenen Regelungen können Sie gegebenenfalls mit anderen Bewohnern oder Nachbarn eine sogenannte Behältergemeinschaft bilden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

Kosten

Die Jahresgebühr wird nach der Größe des Abfallbehälters bemessen. Sie beträgt jährlich

1. für Restabfallbehälter

  • 60 Liter Füllraum 84,80 EUR
  • 80 Liter Füllraum 111,00 EUR
  • 120 Liter Füllraum 162,00 EUR
  • 240 Liter Füllraum 320,00 EUR

2. für Bioabfallbehälter

  • 80 Liter Füllraum 68,00 EUR
  • 120 Liter Füllraum 99,00 EUR
  • 240 Liter Füllraum 193,00 EUR

Bei Zugängen und Abgängen von Bioabfallgefäßen im Laufe eines Jahres beträgt die Behältergebühr für jeden vollen Kalendermonat der Inanspruchnahme der Biotonne ein Zwölftel des Jahresbetrages.

3. für Gelber Sack

  • Keine Jahresgebühr
  • Die gelben Säcke sind bei Ihrer Gemeinde erhältlich

4. für blaue Tonne (Altpapiertonne)

  • Keine Jahresgebühr

Die Gebühren für die Selbstanlieferung von Abfällen bei Recyclinghöfen entnehmen Sie bitte unserer Abfallwirtschaftssatzung.

Bearbeitungsdauer

Der Abholrhythmus für Restmüll, Gelber Sack und Papier ist vierwöchentlich.

Der Inhalt der Biotonne wird zweiwöchentlich (von Mai bis einschließlich Oktober wöchentlich) eingesammelt.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):

  • § 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

örtliche Abfallgebührensatzung

örtliche Abfallwirtschaftssatzung

Freigabevermerk

07.05.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg