Weikersheim im Main-Tauber-Kreis verfügt über eine sehr hohe Lebensqualität sowie ein umfangreiches soziales und kulturelles Angebot. Als Wirtschaftsstandort ist der Main-Tauber-Kreis auf dem Weltmarkt ebenso vertreten wie in der heimischen Umgebung. Die Stadt ist ein aufstrebender Wirtschaftsstandort – in Weikersheim und dem näheren Umkreis sind viele kleinere und größere Wirtschaftsunternehmen unterschiedlicher Branchen ansässig, weshalb die Arbeitslosenquote bei nur 3,1 Prozent (Stand: März 2020) liegt. Weikersheim ist mit seinem umfangreichen Betreuungs- und Schulangebot sowie vielen Freizeitmöglichkeiten ein idealer Wohnort für Familien.
Weikersheim ist die fünftgrößte Stadt des Main-Tauber-Kreises und liegt verkehrsgünstig in der Nähe der Autobahnen A7, A81 und A3 zwischen Würzburg und Heilbronn an der B 19. Weikersheim ist Haltepunkt der Deutschen Bahn; nur wenige Minuten entfernt in Niederstetten liegt ein neu ausgebauter Landeplatz für Flugzeuge mittlerer Größe.
Die Stadt Weikersheim und die Ortsteile Elpersheim und Laudenbach sind Haltestellen der Deutschen Bahn. Für den Busverkehr ist die Verkehrsgesellschaft Main-Tauber mbH (VGMT) verantwortlich. Seit dem 1. April 2003 ist der Main-Tauber-Kreis tariflich in den Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN GmbH) integriert, so dass die Fahrgäste in einem erheblich erweiterten Tarifgebiet mit Bus und Bahn mobil sind.
Die Stadt Weikersheim verfügt über ein breites Angebot an Einrichtungen von der Kleinkind- bis zur Schulkindbetreuung. Weitere Informationen finden Sie unter Einrichtungen.
Die Kernstadt wird geprägt durch das Schloss und den Schlossgarten, 2019 wurde zudem die TauberPhilharmonie - ein Konzert- und Veranstaltungshaus - am Ortseingang eröffnet. Rad- und Wanderwege erschließen die Umgebung und das liebliche Taubertal. Weikersheim legt einen großen Schwerpunkt auf Kunst und Kultur. Viele hochkarätige Konzerte, Kabarett und Kleinkunst, aber auch Ausstellungen im öffentlichen Raum gibt es hier zu erleben. Zudem ist die Stadt Sitz der Jeunesses Musicales Deutschland und übernimmt damit eine Sonderstellung. Die örtlichen Vereine tragen zu einem breiten Angebot an Sport- und Freizeitmöglichkeiten bei.
Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Weikersheim hat am 24.07.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans Sondergebiet "Freiflächenfotovoltaik Haagen Mittelberg" mit den Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet liegt südöstlich von Haagen und umfasst die Flurstücke 500 und 1296 der Gemarkung Haagen mit einer Größe von ca. 5,5 ha.
Für den Planbereich ist das Plankonzept der Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH vom 24.07.2025 maßgebend.
Für den Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaik Haagen Mittelberg“ ist ein Umweltbericht in geeignetem Umfang notwendig. Eine Ausnahme nach § 13 BauGB liegt nicht vor. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und der öffentlichen Auslegung. Zusätzlich wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) angefertigt, die ebenfalls öffentlich ausliegt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt vom 11.08.2025 bis einschließlich 22.09.2025 im Bauamt der Stadt Weikersheim (Marktplatz 7) während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.klaerle.de/behoerdenbeteiligung eingestellt.
Für den Fristlauf sind die in die Frist fallenden allgemein arbeitsfreien Tage (d. h. auch Feiertage) unschädlich. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen beim Planungsbüro Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Bachgasse 8, 97990 Weikersheim, Tel: 0 79 34/99 288-0 und bei der Stadt Weikersheim, Marktplatz 7, 97990 Weikersheim abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weikersheim, 1. August 2025
gez. Schuppert, Bürgermeister
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Der Gewerbepark "Tauberhöhe" liegt südlich der Stadt Weikersheim auf der Hochfläche über dem Tauber- und Vorbachtal. Hier verbindet sich hohe Umweltqualität mit einer günstiger Topographie, offene Landschaft mit guten Verkehrsanbindungen.
Im Regionalplan ist der Gewerbepark als regional bedeutsamer Schwerpunkt für Industrie- und Dienstleistungseinrichtungen eingetragen.
Daten und Fakten:
Für die Stadt Weikersheim ist der Gewerbepark "Tauberhöhe" ein zentraler Baustein zur Verbesserung der örtlichen Situation für die heimischen Unternehmen, allem voran in den Bereichen Handwerk und Dienstleistung. Durch den Gewerbepark werden Neuansiedlungen und Betriebsverlagerungen unterstützt.
Aber auch für potentielle Existenzgründer stehen maßgeschneiderte Flächen zur Verfügung, eingebettet in ein individuelles kommunales Förderkonzept, das durch die vielfältigen Programme des Landes und des Bundes ergänzt wird. Besonderes Augenmerk wird zudem auf die ökologischen, landschaftspflegerischen und städtebaulichen Belange gelegt, denn die Stadt Weikersheim misst den sogenannten "weichen Faktoren" im harten Wettbewerb der Standorte immer höhere Bedeutung zu.
Der Gewerbepark "Tauberhöhe" ist in einem gesamten Zusammenhang zu sehen, bei dem die Stadt Weikersheim für das Land Baden-Württemberg ein Modell zur Sicherung und Aktivierung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen umsetzt. Mit dem Gewerbepark hat die Stadt Weikersheim in die Zukunft investiert und einen weiteren wichtigen Schritt für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen unternommen.
Ausschreibung ELR-Jahresprogrammes 2026
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben
Förderschwerpunkte
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), gefördert. Die Projekte müssen in den Ortskernen oder in Siedlungsflächen bis 70er Jahre liegen. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert.
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern unterstützt. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Dazu gehören auch neuen Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionenhäusern.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsteller
können neben Privatpersonen auch kleine Unternehmen und Vereine sein.
Antragstellung
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte und das im Jahr 2026 begonnen werden soll, so wenden Sie sich an Frau Ulrike Wittfeld, Tel. 07934/102-25, E-Mail: ulrike.wittfeld@weikersheim.de.
Die Unterlagen zur Antragstellung müssen bis spätestens 12.09.2025 bei der Stadt Weikersheim eingegangen sein.
Wichtig:
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Weikersheim, 03.06.2025
Für die Versorgung mit Gas und Strom in Weikersheim sind verschiedene Anbieter zuständig. Die Wasserversorgung erfolgt über den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Stadt Weikersheim.
Weitere Infos
Der Handels- und Gewerbeverein Weikersheim sieht sich als Partner und Bindeglied der Unternehmerinnen und Unternehmer und der Region. Er unterstützt bei der Betriebsgründung und setzt sich durch Aktivitäten und Veranstaltungen für die Attraktivität des Standorts Weikersheim für Unternehmen ein.
Handels- und Gewerbeverein Weikersheim