search

Dienstleistungen und Informationen Stadtverwaltung und Bürgerbüro

Egal ob Sie einen neuen Pass beantragen, Ihren Wohnsitz ummelden oder den Bund fürs Leben eingehen möchten. Die Mitarbeiter*innen im Rathaus in Weikersheim bieten Ihnen in allen Lebenslagen kompetente Hilfe.


Organigramm der Stadtverwaltung

Eheschließung

Die förmliche Anmeldung zur Eheschließung muss beim Standesamt des Wohnsitzes eines der beiden Partner*innen erfolgen. Am besten informieren Sie sich zunächst bei Ihrem Wohnsitzstandesamt - um abzuklären, welche Unterlagen für Ihre standesamtliche Trauung notwendig sind. Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug, das heißt wenn einer oder beide Eheschließenden eine andere Staatsangehörigkeit haben, können ggf. weitere Unterlagen notwendig sein.

Erst mit der Terminbestätigung bei der Anmeldung der Eheschließung ist eine verbindliche Zusage für die Eheschließung erfolgt. Erst zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie eine definitive Zusage über Ihren Hochzeitstermin.

Sobald Ihnen alle Unterlagen vorliegen, vereinbaren Sie bitte einen Termin beim Standesamt zur Anmeldung der Eheschließung. Die Anmeldung soll persönlich durch beide Verlobte erfolgen und kann nur aus wichtigen Gründen schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vormerkungen über einen möglichen Wunschtermin können gegebenenfalls berkücksichtig werden, Fragen hierzu beantwortet Ihnen das Standesamt.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
  • bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
    In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.

Nach Rücksprache benötigt das Standesamt gegebenenfalls weitere Unterlagen, beispielsweise die Einbürgerungsurkunde. Es wird empfohlen, sich im Vorfeld mit dem Standesamt des Wohnsitzes in Verbindung zu setzen und dort abzuklären, welche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung im Einzelfall vorzulegen sind.

Kosten
  • Prüfung der Ehefähigkeit: 40,-€; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): 80,-€
  • standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 60,-€
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 30,-€

Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

 

Termine

Die Trauungen finden während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung statt. Zusätzlich bietet das Standesamt der Stadt Weikersheim einen Samstagstermin pro Monat für Eheschließungen außerhalb der Dienstzeiten an.

Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu einem konkreten Termin für die standesamtliche Trauung mit dem Standesamt der Stadt Weikersheim in Verbindung.

Ansprechpartnerin

Katrin Reuß
Tel. 07934 10227
E-Mail: katrin.reuss@weikersheim.de

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen rund um die Eheschließung und rechtliche Informationen erhalten Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.

Kontaktzeiten
Montag + Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13.30 – 17 Uhr
Dienstag 13.30 – 18 Uhr
Mittwoch 8 – 12 Uhr
Freitag 8 – 13 Uhr


Falls Sie Einsicht wünschen, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin um Wartezeiten zu vermeiden.

Kontakt
Marktplatz 2
97990 Weikersheim

Tel. +49 (0) 7934 10255
tourismus@weikersheim.de

Ansprechpartner Grundbucheinsichtsstelle Dennis Smolka dennis.smolka@weikersheim.de
07934 102-21

Grundbucheinsichtsstelle

Die Stadt Weikersheim hat für ihre Bürgerinnen und Bürger eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet. Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, kann im Rathaus Weikersheim, Grundbucheinsichtsstelle - 1. OG Zimmer 7, Herr Dennis Smolka, Einsicht in das elektronische Grundbuch nehmen und bei Bedarf einen kostenpflichtigen Ausdruck erhalten. Den entsprechenden Antrag mit Merkblatt finden Sie hier.

Das zuständige Grundbuchamt für Weikersheim liegt beim Amtsgericht Schwäbisch Gmünd angesiedelt. Beurkundungen werden von selbständigen Notaren vorgenommen. Die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. Nachlass-, Betreuungsangelegenheiten) übernimmt das Amtsgericht Bad Mergentheim.
 


Grundbuchamt Amtsgericht Schwäbisch Gmünd

Vom Müllmarkenverkauf bis zum Wertstoffhof Abfall

Für die Abfallentsorgung in Weikersheim ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) zuständig. Antworten auf alle Fragen rund um das Thema Abfallvermeidung und -entsorgung bietet die Abfallberatung des AWMT, unter der Telefonnummer 09341 82 5969.


Gelbe Säcke

Die Ausgabestelle für Gelbe Säcke ist im Rathaus Weikersheim zu den üblichen Öffnungszeiten. Pro Person, die in einem Haushalt lebt, werden zwei Banderolen pro Jahr ausgegeben.

 

Windelkonzeption

Der Main-Tauber-Kreis führt eine Windelkonzeption ein. Ab 1. Februar gibt es kostenlose Müllsäcke für Haushalte mit Wickelkindern und Bürger*innen mit Inkontinenz. Den Antrag gibt es zum Download, sodass Sie ihn zu Hause ausfüllen und im Rathaus/Bürgerbüro bitte persönlich abgeben können.
Achtung: Das gilt bis zum 2. Lebensjahr. Bitte bringen Sie mit dem ausgefüllten Formular auch eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. Attest mit.

Entsorgungseinrichtungen

Recyclinghof/Wertstoffhof Weikersheim

Den Recyclinghof Weikersheim finden Sie in der Kelterstraße/Nähe Bahnhof.

Öffnungszeiten
März bis Oktober
Dienstag: 15.30-17.30 Uhr
Freitag 14-16 Uhr
Samstag 9-12 Uhr

November bis Februar
Dienstag 14.30-16.30 Uhr
Freitag 14-16 Uhr
Samstag 9-12 Uhr

Der Recyclinghof ist Annahmestelle für eine Vielzahl von vorsortierten Abfällen zur Verwertung.

Alle Infos

Erddeponie Laudenbach

Die Erddeponie befindet sich am Ghäuberg bei der Gemeindeverbindungsstraße nach Queckbronn.

Öffnungszeiten
Dienstag+Donnerstag
nur nach telefonischer Anmeldung beim Platzwart Herrn Ludwig Muhler, Tel. 07934 8991, mindestens einen Tag vorher.

Mai-Oktober
Samstag 16-18 Uhr

Oktober-Mai
Samstag 10-12 Uhr

In der Erddeponie Laudenbach darf nur unbelasteter Baugrubenaushub angenommen wird.

Details sind auf der Seite des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis zu finden.

Für die Anlieferung muss die Anlieferungserklärung ausgefüllt werden. Die neue Anlieferungserklärung als ausfüllbares PDF-Formular finden Sie ebenfalls auf der Seite des Landratsamtes.

Kompostplätze in der Nähe

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis unterhält fünf Kompostplätze. In der Nähe von Weikersheim befinden sich die Kompostplätze in Bad Mergentheim (Wilhelm-Frank-Straße 45) und Creglingen (Richtung Streichental).

Öffnungszeiten Kompostplatz Bad Mergentheim
März bis Oktober
Dienstag 13-17 Uhr
Donnerstag 13-17 Uhr
Samstag 9-17Uhr

November bis Februar
Dienstag 13-17 Uhr
Donnerstag13-17 Uhr
Samstag 9-14 Uhr

Öffnungszeiten Kompostplatz Creglingen
März bis Oktober
Mittwoch 13-17 Uhr
Samstag 9-12 Uhr

November bis Februar
Mittwoch 13-16 Uhr
Samstag 9-12 Uhr

Bankverbindungen

Hier finden Sie die Bankverbindungen der Stadt Weikersheim.

Sparkasse Tauberfranken
DE28 6735 2565 0000 4000 10
SOLADES1 TBB

Ihre Volksbank eG Neckar Odenwald Main-Tauber
DE48 6739 0000 0090 5256 03
GENODE61WTH

Von Hundesteuer bis Wasserversorgung Satzungen

Hier können Sie alle wichtigen Satzungen der Stadt herunterladen.

Öffnungszeiten

Montag und Donnnerstag
8 - 12 + 13.30 - 17 Uhr

Dienstag
13.30 - 18 Uhr

Mittwoch
8 - 12 Uhr

Freitag
8 - 13 Uhr

Kontakt
Marktplatz 7
97990 Weikersheim

Bürgerbüro Zentrale info@weikersheim.de
+49 (0) 7934 102 0