Die Zählerstandserfassung erfolgt in diesem Jahr wieder über die Firma Comet. Diese Fremdvergabe erleichtert der Stadtverwaltung die Arbeit.
Unter diesem Link gelangen Sie zum Internetportal zur Onlineerfassung der Zählerstände: downloaden.
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag
8 - 12 + 13.30 - 17 Uhr
Dienstag
13.30 - 18 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr
Freitag
8 - 13 Uhr
Kontakt
Marktplatz 7
97990 Weikersheim
Bürgerbüro
Zentrale
info@weikersheim.de
+49 (0) 7934 102 0
Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen einen Personalausweis beantragen. Deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnung in Deutschland kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.
Im Ausweis-Chip sind Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und auf Wunsch Ihre Fingerabdrücke abgelegt (Biometriefunktion). Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.
Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
Die eID-Funktion ist in Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich immer eingeschaltet.
Gültigkeitsdauer
Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Personalausweis unter anderem ungültig, wenn
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort (Hauptwohnsitz) beantragen.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden. In biometrischen Reisepässen ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
unter 24 Jahre
ab dem 24. Lebensjahr
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22,-€ zahlen.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:
Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen - vor allem in der Europäischen Union (EU). Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen: Er kann nur für Kinder unter 12 Jahren beantragt und höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren verlängert werden. Das Lichtbild und persönliche Angaben können aktualisiert werden.
Den Antrag für einen Kinderreisepass können Sie im Bürgerbüro der Stadt Weikersheim stellen. Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Es muss auch unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.
Unterschiede zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Beantragung: 13,-€
Verlängerung oder Änderung: 6,-€
Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
Öffnungszeiten
Mo + Do | 8 - 12 Uhr |
Mo + Do | 13.30 - 17 Uhr |
Dienstag | 13.30 - 18 Uhr |
Mittwoch | 8 - 12 Uhr |
Fr | 8 - 13 Uhr |
Kontakt
Marktplatz 7
97990 Weikersheim
Tel. +49 (0) 7934 102 0
theresa.mehring@weikersheim.de
Ansprechpartnerin
Eva Wetzel
eva.wetzel@weikersheim.de
07934 102 43
Für die Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Nach Rücksprache benötigt das Standesamt gegebenenfalls weitere Unterlagen, beispielsweise die Einbürgerungsurkunde. Es wird empfohlen, sich im Vorfeld mit dem Standesamt des Wohnsitzes in Verbindung zu setzen und dort abzuklären, welche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung im Einzelfall vorzulegen sind.
Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.
Die Trauungen finden während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung statt. Zusätzlich bietet das Standesamt der Stadt Weikersheim einen Samstagstermin pro Monat für Eheschließungen außerhalb der Dienstzeiten an.
Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu einem konkreten Termin für die standesamtliche Trauung mit dem Standesamt der Stadt Weikersheim in Verbindung.
Michaela Knapp
Tel. 07934 102 39
E-Mail: michaela.knapp@weikersheim.de
Beatrix Pommert
Tel. 07934 102 26
E-Mail: beatrix.pommert@weikersheim.de
Katrin Reuß
Tel. 07934 10227
E-Mail: katrin.reuss@weikersheim.de
Ausführliche Informationen rund um die Eheschließung und rechtliche Informationen erhalten Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Kontakt
Marktplatz 7
97990 Weikersheim
Tel. +49 (0) 7934 102 0
theresa.mehring@weikersheim.de
Ansprechpartnerin
Beatrix Pommert
beatrix.pommert@weikersheim.de
07934 102 26
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Die zuständige Stelle in Weikersheim ist das Bürgerbüro im Rathaus.
Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung. Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
Tipp: Aktualisieren Sie bei der Wohnsitz-Anmeldung gleichzeitig Ihre Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass). Beachten Sie auch, dass Sie Ihr Kraftfahrzeug ummelden müssen.
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für:
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften. In Weikersheim beantragen Sie die Meldebescheinigung im Bürgerbüro. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
Um eine Meldebescheinigung erhalten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
Bei einem Umzug ist viel zu beachten. Auf dem Serviceportal Baden-Württemberg finden Sie weitere nützliche Informationen und Checklisten, was Sie bei einem Umzug alles beachten müssen.
Öffnungszeiten
Mo + Do | 8 - 12 Uhr |
Mo + Do | 13.30 - 17 Uhr |
Dienstag | 13.30 - 18 Uhr |
Mittwoch | 8 - 12 Uhr |
Fr | 8 - 13 Uhr |
Kontakt
Marktplatz 7
97990 Weikersheim
Tel. +49 (0) 7934 102 0
theresa.mehring@weikersheim.de
Ansprechpartnerin
Eva Wetzel
eva.wetzel@weikersheim.de
07934 102 43
Benötigen Sie eine Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister? Sie erhalten die Urkunden bei dem Standesamt, das die Geburt, die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft oder den Sterbefall beurkundet hat.
Ist eine Person verstorben, muss ein Arzt oder eine Ärztin sofort die Leichenschau durchführen. Sie oder er stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus. Die Todesbescheinigung muss bei der Anzeige des Sterbefalls dem zuständigen Standesamt vorlegt werden.
Folgende Personen sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet, die Leichenschau zu veranlassen:
Hinweis: Ist der Tod in Krankenhäusern, Entbindungsheimen, Pflege- oder Altersheimen oder ähnlichen Einrichtungen eingetreten, ist an erster Stelle die ärztliche Leitung des Krankenhauses, die Leitung der sonstigen Einrichtung verpflichtet, die Leichenschau zu veranlassen.
Erforderliche Unterlagen
Ausweis oder Reisepass zur Identifikation der oder des Verstorbenen
Kosten
Die Kosten der Leichenschau werden der Person auferlegt, die auch zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist.
Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten, den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.
Die Sterbeurkunde enthält
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.
Voraussetzungen zur Beantragung einer Sterbeurkunde
Verfahrensablauf
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Sterbeortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen. Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für
Kontakt
Marktplatz 7
97990 Weikersheim
Standesamt
Katrin Reuß
katrin.reuss@weikersheim.de
+49 (0) 7934 102 26
Jeder, der die Anforderungen an das gesetzliche Mindesalter erfüllt und den Hauptwohnsitz in Weikersheim hat, kann im Bürgerbüro einen Führerschein beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters der zu beantragenden Klasse gestellt werden. Den ersten Führerschein erhält man auf Probe. Die Probezeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie in dieser Zeit an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Der Führerschein kann erst ausgehändigt werden, wenn sowohl die theoretische als auch die praktische Fahrprüfung für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bestanden ist.
Erforderliche Unterlagen
bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
Kosten
Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.
Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.
Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.
Sie beantragen die Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Zusätzlich müssen Sie den "Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" ausfüllen. Für jede Begleitperson benötigen Sie eine eigene "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17". Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung als Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Sie gilt nur im Inland. Nach Ihrem 18. Geburtstag können Sie die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Stelle in einen Kartenführerschein umtauschen.
Voraussetzungen
Sie
Die Begleitperson
Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.
Erforderliche Unterlagen
Zusätzlich müssen Sie für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorlegen:
Kosten
Im Vergleich zum "normalen" Führerschein fallen folgende zusätzliche Gebühren an:
In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein. Diesen können Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. In welchen Ländern Sie einen internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten. Innerhalb der EU benötigen Sie keinen internationalen Führerschein.
Der Internationale Führerschein ist in der Regel für drei Jahre gültig. Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") kostet Sie nichts.
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen. Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Kosten
Hinweis: In diesen Gebühren sind die Kosten für die Einholung des Führungszeugnisses enthalten. Für die Ortskundeprüfung fallen zusätzliche Kosten an.
Hier finden Sie nähere Informationen dazu
Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört? Sie haben etwas verloren und möchten wissen, ob es abgegeben wurde?
Unser Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Oder rufen Sie uns an unter 07934 102 0 oder schreiben Sie eine E-Mail an: beatrix.pommert@weikersheim.de
Aktuell im Fundbüro:
Gefunden in der Stadtbücherei: