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Die Zählerstandserfassung erfolgt in diesem Jahr wieder über die Firma Comet. Diese Fremdvergabe erleichtert der Stadtverwaltung die Arbeit.
Unter diesem Link gelangen Sie zum Internetportal zur Onlineerfassung der Zählerstände: downloaden.

 

Allgemeine Informationen

Das Bürgerbüro ist die zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen, Bürger und Gäste der Stadt Weikersheim.Sie können pass- und melderechtliche Angelegenheiten erledigen, Führerscheine beantragen, Fundgegenstände abgeben und vieles mehr. Informieren Sie sich über unsere Dienstleistungen oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Die Öffnungszeiten im Rathaus sind
Montag + Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 13.30 - 17 Uhr
Dienstag: 13.30 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 Uhr
Freitag:    8 - 13 Uhr

 

Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag
8 - 12 + 13.30 - 17 Uhr

Dienstag
13.30 - 18 Uhr

Mittwoch
8 - 12 Uhr

Freitag
8 - 13 Uhr

Kontakt
Marktplatz 7
97990 Weikersheim

Bürgerbüro Zentrale info@weikersheim.de
+49 (0) 7934 102 0

Ausweis und Dokumente

Jeder Deutsche, der mindestens 16 Jahre alt ist und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt der Ausweispflicht ebenso nach. Beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können und Sie rechtzeitig vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums ein neues Dokument beantragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur bei Kinderreisepässen möglich. Ausweise und Dokumente können Sie im Bürgerbüro im Rathaus Weikersheim beantragen.

Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen einen Personalausweis beantragen. Deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnung in Deutschland kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.

Im Ausweis-Chip sind Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und auf Wunsch Ihre Fingerabdrücke abgelegt (Biometriefunktion). Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.

Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:

  • den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) und
  • die Unterschrifts-/Signaturfunktion

Die eID-Funktion ist in Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich immer eingeschaltet.

Gültigkeitsdauer

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.

Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Personalausweis unter anderem ungültig, wenn

  • er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt oder
  • er verändert worden ist oder
  • Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe)

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Kindern und Jugendlichen:
    • Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Kosten

  • antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 €
  • antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 €
Reisepass

Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort (Hauptwohnsitz) beantragen.

Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen.

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses

  • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
  • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

Gültigkeitsdauer

  • unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden. In biometrischen Reisepässen ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • Aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
  • Ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
  • Ggf. Ihre Geburtsurkunde,
  • Bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Kosten

unter 24 Jahre

  • Reisepass 37,50 €
  • im Expressverfahren 69,50 €

ab dem 24. Lebensjahr

  • Reisepass 60,- €
  • Reisepass im Expressverfahren 92,-€

Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22,-€ zahlen.

Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Kinderreisepass

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:

  • Kinderreisepass
  • Reisepass
  • Personalausweis als Passersatz

Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen - vor allem in der Europäischen Union (EU). Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen: Er kann nur für Kinder unter 12 Jahren beantragt und höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren verlängert werden. Das Lichtbild und persönliche Angaben können aktualisiert werden.

Den Antrag für einen Kinderreisepass können Sie im Bürgerbüro der Stadt Weikersheim stellen. Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Es muss auch unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.

Unterschiede zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder

  • Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.
  • Die Kosten sind geringer als bei einem Reisepass oder Personalausweis.
  • Der Kinderreisepass kann in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit und ist noch nicht 12 Jahre alt.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde oder Kinderreisepass des Kindes
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild des Kindes im Passformat (35x45 mm).
  • Wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
  • sollten nicht beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: zusätzlich
    • schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
    • Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten
  • bei alleine Sorgeberechtigten: zusätzlich
    • Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
      Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben)
  • bei Vormundschaft: zusätzlich
    • Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Kosten

Beantragung: 13,-€
Verlängerung oder Änderung: 6,-€

Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Behörde den Kinderreisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde beantragen.

Öffnungszeiten

Mo + Do

8 - 12 Uhr

Mo + Do

13.30 - 17 Uhr

Dienstag

13.30 - 18 Uhr

Mittwoch

8 - 12 Uhr

Fr

8 - 13 Uhr

 

 

Kontakt
Marktplatz 7
97990 Weikersheim

Tel. +49 (0) 7934 102 0
theresa.mehring@weikersheim.de

Ansprechpartnerin Eva Wetzel eva.wetzel@weikersheim.de
07934 102 43

Eheschließung

Die förmliche Anmeldung zur Eheschließung muss beim Standesamt des Wohnsitzes eines der beiden Partner*innen erfolgen. Am besten informieren Sie sich zunächst bei Ihrem Wohnsitzstandesamt - um abzuklären, welche Unterlagen für Ihre standesamtliche Trauung notwendig sind. Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug, das heißt wenn einer oder beide Eheschließenden eine andere Staatsangehörigkeit haben, können ggf. weitere Unterlagen notwendig sein.

Erst mit der Terminbestätigung bei der Anmeldung der Eheschließung ist eine verbindliche Zusage für die Eheschließung erfolgt. Erst zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie eine definitive Zusage über Ihren Hochzeitstermin.

Sobald Ihnen alle Unterlagen vorliegen, vereinbaren Sie bitte einen Termin beim Standesamt zur Anmeldung der Eheschließung. Die Anmeldung soll persönlich durch beide Verlobte erfolgen und kann nur aus wichtigen Gründen schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vormerkungen über einen möglichen Wunschtermin können gegebenenfalls berkücksichtig werden, Fragen hierzu beantwortet Ihnen das Standesamt.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
  • bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
    In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.

Nach Rücksprache benötigt das Standesamt gegebenenfalls weitere Unterlagen, beispielsweise die Einbürgerungsurkunde. Es wird empfohlen, sich im Vorfeld mit dem Standesamt des Wohnsitzes in Verbindung zu setzen und dort abzuklären, welche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung im Einzelfall vorzulegen sind.

Kosten
  • Prüfung der Ehefähigkeit: 40,-€; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): 80,-€
  • standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 60,-€
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 30,-€

Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

Termine

Die Trauungen finden während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung statt. Zusätzlich bietet das Standesamt der Stadt Weikersheim einen Samstagstermin pro Monat für Eheschließungen außerhalb der Dienstzeiten an.

Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu einem konkreten Termin für die standesamtliche Trauung mit dem Standesamt der Stadt Weikersheim in Verbindung.

Ansprechpartnerinnen

Michaela Knapp
Tel. 07934 102 39
E-Mail: michaela.knapp@weikersheim.de

Beatrix Pommert
Tel. 07934 102 26
E-Mail: beatrix.pommert@weikersheim.de

Katrin Reuß
Tel. 07934 10227
E-Mail: katrin.reuss@weikersheim.de

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen rund um die Eheschließung und rechtliche Informationen erhalten Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.

Kontakt
Marktplatz 7
97990 Weikersheim

Tel. +49 (0) 7934 102 0
theresa.mehring@weikersheim.de

Ansprechpartnerin Beatrix Pommert beatrix.pommert@weikersheim.de
07934 102 26

Rentenberatung

Bei Fragen zu Ihrer Rente unterstützen wir Sie gerne und vereinbaren für Sie einen Rentenberatungstermin hier im Rathaus mit einer Sachbearbeiter*in der Deutschen Rentenversicherung. Dieser Termin findet 1 Mal im Monat in Weikersheim statt. Die Aufnahme des Rentenantrags kann weiterhin nach Terminvereinbarung im Rathaus stattfinden.
Wegen der Corona-Pandemie müssen Termine zurzeit allerdings über die Deutsche Rentenversicherung in Tauberbischofsheim vereinbart werden unter 09341 92170. 
Die Beratung kann auch nur telefonisch erfolgen.


Weitere Informationen

Umzug

Bei einem Umzug haben die Bürgerinnen und Bürger eine Meldepflicht. Dazu gehört sich beim Einzug in eine Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde fristgemäß anzumelden. Sollten sie mehrere Wohnungen angemeldet haben, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung ist. Die Hauptwohnung ist nicht frei wählbar, sondern die vorwiegend genutzte Wohnung. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben oder ins Ausland ziehen.

An-, Um- und Abmeldung

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Die zuständige Stelle in Weikersheim ist das Bürgerbüro im Rathaus.

Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung. Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienangehörigen (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, bitte die Geburtsurkunde mitbringen)
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers

Tipp: Aktualisieren Sie bei der Wohnsitz-Anmeldung gleichzeitig Ihre Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass). Beachten Sie auch, dass Sie Ihr Kraftfahrzeug ummelden müssen.

Meldebescheinigung

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

Beispielsweise für:

  • Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften. In Weikersheim beantragen Sie die Meldebescheinigung im Bürgerbüro. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

Um eine Meldebescheinigung erhalten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Weitere Informationen

Bei einem Umzug ist viel zu beachten. Auf dem Serviceportal Baden-Württemberg finden Sie weitere nützliche Informationen und Checklisten, was Sie bei einem Umzug alles beachten müssen.

Öffnungszeiten

Mo + Do

8 - 12 Uhr

Mo + Do

13.30 - 17 Uhr

Dienstag

13.30 - 18 Uhr

Mittwoch

8 - 12 Uhr

Fr

8 - 13 Uhr

 

 

Kontakt
Marktplatz 7
97990 Weikersheim

Tel. +49 (0) 7934 102 0
theresa.mehring@weikersheim.de

Ansprechpartnerin Eva Wetzel eva.wetzel@weikersheim.de
07934 102 43

Urkundenanforderung

 

Benötigen Sie eine Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister? Sie erhalten die Urkunden bei dem Standesamt, das die Geburt, die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft oder den Sterbefall beurkundet hat.

 

 

 

Sterbefall

Wenn der Sterbefall eingetreten ist, muss der Tod von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden. Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus, die zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird. Dort wird der Sterbefall beurkundet.

Ausstellung der Todesbescheinigung (Leichenschau)

Ist eine Person verstorben, muss ein Arzt oder eine Ärztin sofort die Leichenschau durchführen. Sie oder er stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus. Die Todesbescheinigung muss bei der Anzeige des Sterbefalls dem zuständigen Standesamt vorlegt werden.

Folgende Personen sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet, die Leichenschau zu veranlassen:

  • der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der eingetragene Lebenspartner oder die eingetragene Lebenspartner/ Lebenspartnerin
  • die volljährigen Kinder
  • die Eltern
  • die Großeltern
  • die volljährigen Geschwister
  • die volljährigen Enkelkinder der verstorbenen Person
  • die Person, in dessen Wohnung, Einrichtung oder auf dessen Grundstück sich der Sterbefall ereignet hat
  • jede Person, die bei dem Tode zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Hinweis: Ist der Tod in Krankenhäusern, Entbindungsheimen, Pflege- oder Altersheimen oder ähnlichen Einrichtungen eingetreten, ist an erster Stelle die ärztliche Leitung des Krankenhauses, die Leitung der sonstigen Einrichtung verpflichtet, die Leichenschau zu veranlassen.

Erforderliche Unterlagen
Ausweis oder Reisepass zur Identifikation der oder des Verstorbenen

Kosten
Die Kosten der Leichenschau werden der Person auferlegt, die auch zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist.

Sterbeurkunde beantragen

Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten, den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

Die Sterbeurkunde enthält

  • die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
  • gegebenenfalls Geburtsnamen,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • gegebenenfalls Geburtsnamen,
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
  • den letzten Wohnsitz,
  • den Familienstand,
  • die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise die andere Lebenspartnerin vorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
  • den Sterbeort und
  • den Zeitpunkt des Todes.

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.

Voraussetzungen zur Beantragung einer Sterbeurkunde

  • Sie sind 16 Jahre alt.
  • Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
    • Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
    • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes

Verfahrensablauf
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Sterbeortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen. Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
  • unter Umständen: Angabe des Sterbetages
  • Darüber hinaus können erforderlich sein:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses
    • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)

Kosten

  • Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je 12,-€
  • Internationale Sterbeurkunde: je 12,-€

Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für

  • die Krankenkasse,
  • die gesetzliche Rentenversicherung und
  • das Versorgungs- und Sozialamt.

Katrin Reuß

katrin.reuss@weikersheim.de

+49 (0) 7934 102 27

Kontakt
Marktplatz 7
97990 Weikersheim

Standesamt Katrin Reuß katrin.reuss@weikersheim.de
+49 (0) 7934 102 26

Führerschein und Fahrerlaubnis

Sie möchten einen Führerschein beantragen oder Ihre Fahrerlaubnis erweitern? Sie möchten ins Ausland reisen und benötigen einen internationalen Führerschein? Oder möchten Sie einen Personenbeförderungsschein beantragen? Informationen zur Führerscheinbeantragung und Fahrerlaubnissen finden Sie hier. Den Antrag stellen Sie im Bürgerbüro Ihres Hauptwohnsitzes.

Alle Informationen und Anforderungen rund um den Führerschein finden Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.

Führerschein erstmalig beantragen

Jeder, der die Anforderungen an das gesetzliche Mindesalter erfüllt und den Hauptwohnsitz in Weikersheim hat, kann im Bürgerbüro einen Führerschein beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters der zu beantragenden Klasse gestellt werden. Den ersten Führerschein erhält man auf Probe. Die Probezeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie in dieser Zeit an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Der Führerschein kann erst ausgehändigt werden, wenn sowohl die theoretische als auch die praktische Fahrprüfung für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bestanden ist.

Erforderliche Unterlagen

bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

  • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis.
  • bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, z.B. ein medizinisch-psychologisches Gutachten

Kosten

  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: 43,40 €
  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit (Klassen AM, L, T): 42,60 €
  • bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich 5,10 €

Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.

Begleitetes Fahren ab 17

Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.

Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.

Sie beantragen die Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Zusätzlich müssen Sie den "Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" ausfüllen. Für jede Begleitperson benötigen Sie eine eigene "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17". Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung als Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Sie gilt nur im Inland. Nach Ihrem 18. Geburtstag können Sie die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Stelle in einen Kartenführerschein umtauschen.

Voraussetzungen

Sie

  • müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein,
  • benötigen die Zustimmung der Eltern und
  • dürfen bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.

Die Begleitperson

  • muss namentlich benannt sein,
  • muss über 30 Jahre alt sein,
  • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Zusätzlich müssen Sie für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Personalien und Unterschrift
  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis (Kopie des Führerscheins)

Kosten

Im Vergleich zum "normalen" Führerschein fallen folgende zusätzliche Gebühren an:

  • für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung: 7,70 €
  • für die Überprüfung einer Begleitperson: 1,50 - 10,00 €
  • für die Auskunft über eine Begleitperson im Fahreignungsregister: 3,30 €
Internationaler Führerschein

In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein. Diesen können Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. In welchen Ländern Sie einen internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten. Innerhalb der EU benötigen Sie keinen internationalen Führerschein.

Der Internationale Führerschein ist in der Regel für drei Jahre gültig. Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • EU- beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Wenn Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.

Kosten

  • für den internationalen Führerschein je nach Stadt- oder Landkreis: 12,20 - 16,30 €
  • bei Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein: zusätzlich 24,00 €

Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") kostet Sie nichts.

Fahrgastbeförderung

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

  • Taxen
  • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr
  • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
  • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern

Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen. Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre.

Voraussetzungen

  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
  • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
  • Nachweis der Ortskenntnis bei Taxen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führungszeugnis
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Ortskundeprüfung: nur bei Taxen
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
  • ärztliche Eignungsbescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  • leistungspsychologisches Gutachten (betriebs-/arbeitsmedizinsches Gutachten oder amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung)

Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.

Kosten

  • Ersterteilung: 55,60 €, wenn Sie schon den EU-Kartenführerschein besitzen
  • Verlängerung: 51,-€
  • Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins in den Scheckkartenführerschein: zusätzlich 24,-€

Hinweis: In diesen Gebühren sind die Kosten für die Einholung des Führungszeugnisses enthalten. Für die Ortskundeprüfung fallen zusätzliche Kosten an.

Herstellung eines Kartenführerscheins

Hier finden Sie nähere Informationen dazu
 

Fundsache abgeben oder nachfragen Fundbüro

 

Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört? Sie haben etwas verloren und möchten wissen, ob es abgegeben wurde?

Unser Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

Oder rufen Sie uns an unter 07934 102 0 oder schreiben Sie eine E-Mail an: beatrix.pommert@weikersheim.de

Aktuell im Fundbüro: 

  • Plüschtier Kater Findus
  • Brille
  • weiße Tasche
  • Kindersandalen
  • blaue leichte Jacke
  • blauer Rucksack
  • Schlüssel
  • Sonnenbrille
  • Schwarze Männerjacke
  • blaue Kindermütze
  • Schlüssel mit Seehundanhänger
  • Sonnenbrille
  • Kinderpullover Gr. 92 lila
  • Band für Kamera
  • 1 Damenbrille
  • Turnbeutel mit Hose, Handtuch und blauer Jacke
  • Fahrradtasche
  • 1 braune Brille
  • Schlüsselanhänger mit kleinem Schlüssel
  • schwarzes Schlüsselmäppchen mit kleinen Schlüsseln
  • 1 lila Fahrrad  
  • 1 goldener Ohrring
  • 1 Taschenmesser
  • 1 graue Brille
  • 1 dunkelblaue Jacke und 1 schwarze Jacke in der Zehntscheune
  • 1 goldener Ohrring
  • 1 Stihl Akku
  • 1 Schlüssel
  • Damenhandschuhe
  • 1 goldener Ohrring
  • 1 Handy
  • I-pod Kopfhörer
  • 2 einzelne Schlüssel
  • 1 Handy,
  • 1 Schlüssel mit Band,
  • 1 Schlüsselbund mit 2 Schlüssel
  • 1 Schlüssel mit Anhänger 
  • 1 Kinderhandschuh
  • 1 Schlüsselbund
  • 2 Schlüssel (1 Schlüssel mit Aufschrift CAT)
  • Winterjacke, Gr. L, orange schwarz
  • Schlüssel mit Anhänger (gefunden am 8.2.2024)
  • Wildtierkamera (9. 2.2024)
  • 1 Audi-Schlüssel (Faschingsumzug gefunden)
  • 1 schwarze Mütze (Faschingsumzug)
  • Schlüsselbund, gefunden in der Apotheke (19.02.2024)
  • Brille (7.3.2024)
  • 1 einzelner Schlüssel (12.3.2024)
  • 1 Schlüssel mit Anhänger (13.2.2024)
  • 1 Gutschein (25.03.2024)
  • Brille am Parkplatz der Tauberphilharmonie (15.04.2024
  • 1 Fahrrad
  • 1 kleiner blauer Plüschdelphin
  • 1 Handy – Halter (2.5.24)
  • 1 Ohrring (2.5.24)
  • 1 Geldbeutel (2.5.24)
  • 1 Schlüsselbund (2.5.24)
  • 1 Fahrradhandschuh (3.5.24)
  • 1 Air Pod (6.5.24)
  • Ipod Kopfhörer Case (8.5.24)
  • 2 kleine Schlüssel (13.5.24)
  • 1 schwarze Brille

 

Gefunden in der Stadtbücherei:

  • Rosa Mütze
  • Schal
  • Weiße Mütze
  • Schirm
  • Schalkragen
  • 1 Regenjacke
  • 1 Tasche