search

Feuerwerkskörper an Silvester

22. Dezember 2025 Aktuelle Meldungen

Das Bürgermeisteramt Weikersheim weist darauf hin, dass auf Grund der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) § 23 Abs.1, Satz 1 aus Gründen des Brandschutzes das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Kirchen und Fachwerkhäusern verboten ist.

Dieses Verbot hat besondere Bedeutung für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel (Silvester) in der Altstadt von Weikersheim (innerhalb der Stadtmauer) und am Marktplatz sowie in den Dorfkerngebieten der Stadtteile (alte Bau- substanz).

Bei Zuwiderhandlung sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich. Außerdem muss im Brandfalle mit Schadensersatzforderungen gerechnet werden.

 

Wir bitten daher dringend um Beachtung.

Bürgermeisteramt Weikersheim

Haupt- und Ordnungsamt

David Ayo macht FSJ

13.05.2025

Bereits seit 15. März 2025 verstärkt David Ayo unser Team hauptsächlich am Dienstag- und Donnerstagvormittag. Er macht sein freiwilliges soziales Jahr…

10.05.2025: Gratis Comic Tag - Kids & Teens

06.05.2025

Liebe Comic-Fans, am 10. Mai 2025 ist wieder Gratis Comic Tag für Kids & Teens! Bis zur Deadline haben sich 1.247 Comic- und Buchhandlungen,…

08.05.2025: Gemeinsam stark im Netz - Vortrag mit Workshop

28.04.2025

Fake News entlarven, Haltung zeigen, Demokratie gestalten!

Das Internet bietet unzählige Möglichkeiten - doch es birgt auch Herausforderungen: Fake…