Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis 14. Februar 2021 verlängert. Deshalb bleiben die weiterhin Kindertageseinrichtungen geschlossen. Da viele Arbeits- und Beschäftigungsbereiche nicht in den Lockdown einbezogen sind, haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten, einen Anspruch auf Notbetreuung. Dies gilt für Präsenz- ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist oder deren Eltern anderweitige dringende Gründe nennen (z.B. Pflege von Angehörigen), haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Es besteht kein Anspruch auf Notbetreuung an den geplanten Schließtagen sowie an Sonn- und Feiertagen, wie auch am Wochenende.
Die Notbetreuung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung. Bei Fragen können sich die Eltern an die Leitung ihrer Kita wenden.