Innovationsförderung
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg. Die Fördersätze sind abhängig von der Unternehmensgröße. KMU erhalten demnach besonders attraktive Förderkonditionen und können in Verbundvorhaben bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.
Für Innovationsvorhaben beträgt der maximale Förderzuschuss fünf Millionen Euro. Im Rahmen der Innovationsförderung können Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen gefördert werden. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen in Baden-Württemberg erreicht werden.
In der Investitionsförderung können Unternehmen Zuschüsse bis maximal eine Million Euro erhalten. Gefördert werden Projekte (mit Betriebsstätte in Baden-Württemberg) mit einem Investitionsvolumen ab 20.000 Euro. Darunter fallen die Anschaffung neuer Maschinen, Produktionsanlagen etc. sowie auch der Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter wie beispielsweise neue Softwaretechnologien, Lizenzen oder Patentrechte. Die Förderquote liegt zwischen zehn und 25 Prozent. Antragsberechtigt sind branchenübergreifend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg.
Eine Antragstellung ist in beiden Förderlinien ab sofort und fortlaufend bis zum 31.12.2021 möglich. Wer Fördermittel abrufen möchte, der muss unbedingt mit dem Start seines Projektes so lange warten, bis der Bewilligungsbescheid vorliegt. Bau- und Gebäudeinvestitionen sind nicht förderfähig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.invest-bw.de.