Impftermine und Fahrdienst
Die Stadt Weikersheim unterstützt gerne Senioren, die keine Angehörigen haben, bei der Vorbereitung zur Impfung gegen Covid19.
Geplant war seitens der Stadtverwaltung einen Fahrdienst zum Kreisimpfzentrum in Bad Mergentheim einzurichten. Dankenswerterweise haben sich das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Weikersheim, die freiwillige Feuerwahr und das örtliche Taxiunternehmen Schuler bereit erklärt, der Stadt Weikersheim ehrenamtlich als Partner zur Seite zu stehen.
Dieser Service soll den über 80jährigen zur Verfügung stehen, ist aber aufgrund der fehlenden Impfstoffe im Augenblick nicht umsetzbar. Sowie sich die Situation wieder entspannt, werden wir diesen Service im Mitteilungsblatt und hier auf der städtischen Internetseite bekannt geben und all jene, die Hilfe nötig haben, gerne unterstützen.
Bleiben Sie bis dahin bitte weiterhin zuversichtlich und vor allem gesund. - Ihre Stadtverwaltung
Über die Impftermin-Servicehotline des Landes unter der Rufnummer 116 117 können Termine für mehrere Zentrale Impfzentren (ZIZ) gebucht werden. Hierzu gehört auch das für den Main-Tauber-Kreis zuständige Kreisimpfzentrum Bad Mergentheim. Auf der Website www.impfterminservice.de besteht zudem die Möglichkeit, selbst einen Termin zu buchen, aber dies zurzeit nur schwer möglich, da es nicht genügend Impfstoff gibt. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglichkeit, eine SMS zu empfangen.
Anspruch auf eine Covid-19-Schutzimpfung haben derzeit nach der entsprechenden Verordnung des Bundes vor allem Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Damit sollen zunächst diejenigen Personen geschützt werden, die das höchste Risiko für einen schweren Verlauf der Infektion haben. Darüber hinaus sollen zunächst die Personen geimpft werden, die ein besonderes Risiko tragen, sich selbst oder schutzbedürftige Personen anzustecken, also etwa Menschen in Pflegeheimen sowie Personal auf Intensivstationen und in Notaufnahmen. Nach und nach soll allen Menschen ein gleichberechtigter Zugang zur Schutzimpfung ermöglicht werden. Die endgültige Prüfung des Anspruchs auf eine Impfung findet vor Ort im jeweiligen Impfzentrum statt. Hierzu müssen Bürgerinnen und Bürger am Tag der Impfung ihren Ausweis sowie die elektronische Gesundheitskarte mitbringen. Die Impfung ist kostenlos.
Umgang mit nicht mehr gültigen Personalausweisen impfwilliger und -berechtigter Personen
Das Kreisimpfzentrum in Bad Mergentheim wurde am Freitag, 22. Januar, in Betrieb genommen. Derzeit sind insbesondere Personen über 80 Jahren impfberechtigt. Aktuell gehen beim Landratsamt Main-Tauber Hinweise ein, dass viele Impfwillige über 80 Jahren feststellen, dass sie keinen gültigen Personalausweis besitzen und nun in kürzester Zeit einen neuen beantragen möchten. Dies führe zu erheblichem Arbeitsaufwand in Ihren Bürgerämtern. Es wird in diesem Zusammengang darauf hingewiesen, dass bei der Registrierung der Impfwilligen im Kreisimpfzentrum auch abgelaufene Personalausweise akzeptiert werden, sofern die betreffende Person auf dem Foto noch eindeutig zu erkennen ist. Gesetzlich Krankenversicherte haben darüber hinaus ohnehin ihre Gesundheitskarte mitzubringen, die ebenfalls mit einem Lichtbild versehen ist. Das heißt, dass nicht mehr gültige Personalausweise zwar neu beantragt werden müssen, aber aufgrund der beschriebenen, großzügigen Handhabung bei der Registrierung im Kreisimpfzentrum keine besondere Eilbedürftigkeit aufgrund eines bevorstehenden Impftermins besteht.
Coronavirus - Umfassende Informationen zum Thema
Fragen und Antworten zu den Corona-Impfzentren in Baden-Württemberg (Land Baden-Württemberg)
Die Kitas sind zurzeit geöffnet.
Hinweise der Stadt Weikersheim zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Die Stadt Weikersheim leistet den getroffenen Beschlüssen Folge und teilt mit:
Diese Maßnahmen gelten bis 18. April 2021.
„Wir respektieren diese Maßnahmen, um einer noch größeren Verbreitung des COVID-19 Virus Einhalt zu gebieten“, sagt Bürgermeister Klaus Kornberger. Er appelliert nach wie vor an die Eigenverantwortung der Bevölkerung, die AHA-Regeln einzuhalten wie Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. „Es ist eine sehr schwierige Zeit, die uns alle seit März diesen Jahres vor großen Herausforderungen stellt und die es zu meistern gilt.“
Bleiben Sie gesund!
Ihre Stadtverwaltung
Detaillierte aktuelle Informationen unter
Corona Zahlen für Main-Tauber-Kreis - aktuelle COVID-19 Statistik (corona-in-zahlen.de)
Das Land hat eine „große“ Corona-Verordnung beschlossen, die permanent aktualisiert wird.
Alle gültigen und aktuellen Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg für die verschiedenen Bereiche finden Sie unter diesem Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/
Rückreisende aus einem Risikogebiet müssen sich beim zuständigen Ordnungsamt ihrer Kommune melden.
Weitere Infos dazu finden Sie hier:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq/
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden sich unter diesem Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-fragen-und-antworten/
Der Jugendclub hilft und unterstützt Risikopatienten sowie älteren Menschen bei den täglich anstehenden Erledigungen. Dazu zählen u.a. Einkäufe in Supermärkten, Abholung in Apotheken oder sonstigen kleinere Erledigungen, die ein Ansteckungsrisiko in sich bergen.
Kontakt von Montag bis Samstag, ab 9.00 Uhr
Adrian Dumke: 0171 6192109
Michael Schwarz: 0151 17615423
Bei persönlichen Fragen gibt Inka Gross vom Ordnungsamt gerne Auskunft. Telefon: 07934 10239
Wegen der Tiefbauarbeiten für den Um- und Neubau am Regenüberlauf in der Bismarckstraße/Drosselweg ist die Bismarckstraße bis 31. Mai 2021 zwischen den beiden Auffahrten zum Drosselweg gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Rampe und großräumiger über die Talstraße. Das Befahren der Industriestraße ist nur noch aus Richtung Stadt/Aldi möglich. Die Firma Boller-Bau aus Tauberbischofsheim führt die Arbeiten durch.
Hier finden Sie die Ergebnisse der Landtagswahl 2021 für Weikersheim als Übersichtstabelle
zum Download
Beim Aufruf des nachfolgenden Links zur grafisch aufbereiteten Präsentation der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weiterleitet.
Der Main-Tauber-Kreis führt eine Windelkonzeption ein. Ab 1. Februar gibt es kostenlose Müllsäcke für Haushalte mit Wickelkindern und Bürger*innen mit Inkontinenz.
Weiter Informationen finden Sie unter den angegeben Links:
_Pressemitteilung
_Antrag Windelsäcke für Kleinkinder
Achtung: Das gilt bis zum 2. Lebensjahr. Bitte bringen Sie mit dem ausgefüllten Formular auch eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. Attest mit.
_Antrag Windelsäcke für für Bürger*innen mit Inkontinenz
Den ausgefüllten Antrag bitte persönlich im Rathaus/Bürgerbüro abgeben.
Die aktuellen Tagesordnungspunkte und Gemeinderatsbeschlüsse finden Sie unter der Rubrik Politik.
Amtliche Bekanntmachung im MTB KW 1/2021 (Erscheinungstermin 08.01.2021)
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021
1. Steuerfestsetzung
Die Grundsteuer 2021 wird für diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert haben, hiermit durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Soweit Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten, geht dem Steuerpflichtigen hierüber ein entsprechender Grundsteueränderungsbescheid anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes zu. Bis dahin gelten die bisherigen Festsetzungen.
Die bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer A 450 % und für die Grundsteuer B 430 % bleiben unverändert. Die Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 2021 sind gleich wie im Vorjahr.
2. Zahlungsaufforderung
Falls der Stadt ein Lastschriftmandat des Steuerpflichtigen vorliegt, wird die Stadtkasse die Grundsteuer zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen abbuchen. Die Selbstzahler werden gebeten, die Überweisungen fristgerecht auf eines der Konten der Stadt vorzunehmen:
Volksbank Vorbach-Tauber eG
IBAN: DE16 6239 1420 0070 3650 08 BIC: GENODES1VVT
Sparkasse Tauberfranken
IBAN: DE28 6735 2565 0000 4000 10 BIC: SOLADES1TBB
Um Beachtung der entsprechenden Hinweise zu den Fälligkeitsterminen im Mitteilungsblatt wird gebeten.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Weikersheim, Steueramt, Marktplatz 7 in 97990 Weikersheim, Widerspruch eingelegt werden.
Weikersheim, 08.01.2021
gez. Klaus Kornberger
Bürgermeister
Detaillierte Informationen für die Bieter finden Sie auf der Seite "Bauen und Wohnen".
Annahmestelle für redaktionelle Beiträge:
Rathaus Weikersheim, Tel. 07934 102 0
Bezugspreis der gedruckten Ausgabe vierteljährlich
10.00 Euro (einschließlich Trägerlohn).
Herausgeber:
Stadt Weikersheim
– verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte der
Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen
der Stadtverwaltung ist Bürgermeister Klaus Kornberger
oder sein Vertreter im Amt.
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