Der Main-Tauber-Kreis führt eine Windelkonzeption ein. Ab 1. Februar gibt es kostenlose Müllsäcke für Haushalte mit Wickelkindern und Bürger*innen mit Inkontinenz.
Weiter Informationen finden Sie unter den angegeben Links:
_Pressemitteilung
_Antrag Windelsäcke für Kleinkinder
_Antrag Windelsäcke für für Bürger*innen mit Inkontinenz
Den ausgefüllten Antrag bitte persönlich im Rathaus/Bürgerbüro abgeben.
Die aktuellen Tagesordnungspunkte und Gemeinderatsbeschlüsse finden Sie unter der Rubrik Politik.
Amtliche Bekanntmachung im MTB KW 1/2021 (Erscheinungstermin 08.01.2021)
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021
1. Steuerfestsetzung
Die Grundsteuer 2021 wird für diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert haben, hiermit durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Soweit Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten, geht dem Steuerpflichtigen hierüber ein entsprechender Grundsteueränderungsbescheid anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes zu. Bis dahin gelten die bisherigen Festsetzungen.
Die bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer A 450 % und für die Grundsteuer B 430 % bleiben unverändert. Die Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 2021 sind gleich wie im Vorjahr.
2. Zahlungsaufforderung
Falls der Stadt ein Lastschriftmandat des Steuerpflichtigen vorliegt, wird die Stadtkasse die Grundsteuer zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen abbuchen. Die Selbstzahler werden gebeten, die Überweisungen fristgerecht auf eines der Konten der Stadt vorzunehmen:
Volksbank Vorbach-Tauber eG
IBAN: DE16 6239 1420 0070 3650 08 BIC: GENODES1VVT
Sparkasse Tauberfranken
IBAN: DE28 6735 2565 0000 4000 10 BIC: SOLADES1TBB
Um Beachtung der entsprechenden Hinweise zu den Fälligkeitsterminen im Mitteilungsblatt wird gebeten.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Weikersheim, Steueramt, Marktplatz 7 in 97990 Weikersheim, Widerspruch eingelegt werden.
Weikersheim, 08.01.2021
gez. Klaus Kornberger
Bürgermeister
Detaillierte Informationen für die Bieter finden Sie auf der Seite "Bauen und Wohnen".
Annahmestelle für redaktionelle Beiträge:
Rathaus Weikersheim, Tel. 07934 102 0
Bezugspreis der gedruckten Ausgabe vierteljährlich
10.00 Euro (einschließlich Trägerlohn).
Herausgeber:
Stadt Weikersheim
– verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte der
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der Stadtverwaltung ist Bürgermeister Klaus Kornberger
oder sein Vertreter im Amt.
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