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Die gesplittete Abwassergebühr

Mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. März 2010 wurde in Baden-Württemberg die gesplittete Abwassergebühr Pflicht. Rückwirkend ab dem Jahr 2010 müssen die Kosten und damit auch die Gebühren auf Schmutz- und Regenwasser aufgeteilt und getrennt erhoben werden.

Während die Schmutzwassergebühr weiterhin pro verbrauchten Kubikmeter Wasser berechnet wird, ist für die Regenwassergebühr die versiegelte und an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Grundstücksfläche maßgebend. Um diese für jedes Grundstück feststellen zu können, hat die Stadt Weikersheim in Kooperation mit 16 weiteren Kommunen das Gemeindegebiet überfliegen lassen. Die Luftbilder wurden bezüglich der Versieglung des Grundstückes ausgewertet und sog. Erfassungsbögen erstellt.

Alle Grundstückseigentümer erhalten für jedes ihrer bebauten Grundstücke einen Erfassungsbogen. Darin ist anzugeben, ob die Art der Versiegelung richtig erkannt wurde und ob die jeweiligen Teilflächen an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind.

Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern, liegt dem Erfassungsbogen ein ausführliches Merkblatt bei, welches Sie auch hier abrufen können.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, lesen Sie auch unser ausführliches Infoblatt zur gesplitteten Abwassergebühr und unseren Infoflyer - außen -  - innen -.
Über die Zulässigkeit Regenwasser auf Ihrem Grundstück versickern lassen zu dürfen, informiert das Landratsamt Main-Tauber-Kreis als zuständige Genehmigungsbehörde in einem Merkblatt, welches Sie hier abrufen können.

Für Ihre Fragen steht Ihnen außerdem Frau Dörr vom Steueramt (07934/102-29 oder sabine.doerr@weikersheim.de) zu den üblichen Sprechzeiten zur Verfügung.


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Download:
Informationsveranstaltung zur Gesplitteten Abwassergebühr (PowerPoint Präsentation, 3 MB)