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Die gesplittete Abwassergebühr
Mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. März
2010 wurde in Baden-Württemberg die gesplittete Abwassergebühr Pflicht.
Rückwirkend ab dem Jahr 2010 müssen die Kosten und damit auch die
Gebühren auf Schmutz- und Regenwasser aufgeteilt und getrennt erhoben
werden.
Während die Schmutzwassergebühr weiterhin pro verbrauchten Kubikmeter
Wasser berechnet wird, ist für die Regenwassergebühr die versiegelte
und an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Grundstücksfläche
maßgebend. Um diese für jedes Grundstück feststellen zu können, hat
die Stadt Weikersheim in Kooperation mit 16 weiteren Kommunen das
Gemeindegebiet überfliegen lassen. Die Luftbilder wurden bezüglich
der Versieglung des Grundstückes ausgewertet und sog. Erfassungsbögen
erstellt.
Alle Grundstückseigentümer erhalten für jedes ihrer bebauten Grundstücke
einen Erfassungsbogen. Darin ist anzugeben, ob die Art der Versiegelung
richtig erkannt wurde und ob die jeweiligen Teilflächen an die öffentliche
Kanalisation angeschlossen sind.
Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern, liegt dem Erfassungsbogen ein
ausführliches Merkblatt bei, welches Sie auch hier
abrufen können.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, lesen Sie auch unser ausführliches
Infoblatt
zur gesplitteten Abwassergebühr und unseren Infoflyer
- außen
- - innen
-.
Über die Zulässigkeit Regenwasser auf Ihrem Grundstück versickern
lassen zu dürfen, informiert das Landratsamt Main-Tauber-Kreis als
zuständige Genehmigungsbehörde in einem Merkblatt, welches Sie hier
abrufen können.
Für Ihre Fragen steht Ihnen außerdem Frau Dörr vom Steueramt (07934/102-29
oder sabine.doerr@weikersheim.de) zu den üblichen Sprechzeiten zur
Verfügung.
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