AMTSBLATT / 13. JAHRGANG / NR. 05/ Freitag 03,02.2012
 
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Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses
Am Dienstag, den 07.02.2012 beginnt um 18.30 Uhr im
Sitzungssaal des Rathauses Weikersheim eine öffentliche
Sitzung des Technischen Ausschusses.
Tagesordnung:
1. Haushaltsplan 2012
- Beratung des Investitionsprogramms und
Planungserläuterung
2. Bausachen
a) Errichtung eines Vorbaues an best. Gebäude, Neubau
eines unterkellerten Stellplatzes, Flst.Nr. 677/4,
Silcherstr. 29 in Weikersheim
3. Anträge und Anregungen
Die interessierte Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen.

gez. Kornberger
Bürgermeister

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Am Donnerstag, dem 9. Februar 2012 beginnt um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Weikersheim eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates.
T A G E S O R D N U N G
1. Neuwahl des 3. Stellvertreters des Bürgermeisters
2. Haushalt 2012 der Stadt Weikersheim
a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan (kameral)
b) Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung
c) Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung
d) Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Weikersheim mbH
e) Wirtschaftsplan der Musikakademie Schloss Weikersheim
3. Kinderbetreuung
- Evangelische Kirchengemeinde Weikersheim
Einführung einer Ganztagesgruppe ab dem Kindergar-
tenjahr 2012/2013
4. Stadtsanierung Weikersheim
- Umbau Knotenpunkt K 2858, Hauptstraße, zu einem
Kreisverkehrsplatz
Vergabe der Tiefbau- und Straßenbauarbeiten
5. Bebauungsplan „Laudenbach-Hofberg“ – Errichtung einer Fotovoltaikanlage
- Aufstellungsbeschluss
6. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Information über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Stadt Weikersheim
7. Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
8. Auflegung von Sitzungsniederschriften
9. Anträge und Anregungen
Die interessierte Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen.

gez. Kornberger
Bürgermeister

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012 des Bodenverbandes Mergentheim-Creglingen
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2012 liegen gemäß § 19 Abs. 3 der Verbandssatzung des Bodenverbandes Mergentheim-Creglingen in der Zeit vom
09. Februar 2012 bis 17. Februar 2012 - je einschließlich - während der üblichen Dienststunden im Rathaus Weikers-heim, Marktplatz 7, Zimmer 9, 97990 Weikersheim, zur Einsichtnahme auf.
Berechtigt zur Einsichtnahme ist grundsätzlich jeder Interessierte.

Klaus Kornberger
Verbandsvorsteher

Der Mikrozensus startet wieder im Januar 2012
Ergebnisse aus Vorjahren können unter www.statistik-bw.de abgerufen werden
Am 9. Januar 2012 startet in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragung zum Mikrozensus 2012. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird. In Baden-Württemberg werden jährlich rund 48 000 Haushalte durch das Statistische Landesamt befragt.
Bei der Stichprobenziehung werden durch ein mathematisches Zufallsverfahren Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen Gebäuden wohnen, sind auskunftspflichtig. Der Mikrozensus wird unterjährig durchgeführt. Das heißt, der Stichprobenumfang von etwa 48 000 Haushalten wird gleichmäßig auf alle Monate und Wochen des Jahres verteilt. Somit werden in Baden-Württemberg pro Woche rund 920 Haushalte von den Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf die Woche vor dem Interview. Die Vorteile dieses unterjährigen Erhebungskonzeptes liegen in der höheren Aktualität und Qualität der Ergebnisse, die als Quartals- und als Jahresdurchschnittsergebnis vorliegen.
Datenschutz und Geheimhaltung sind umfassend gewährleistet. Die Interviewerinnen und Interviewer, die die Mikrozensusbefragung durchführen, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen sich einige Tage vor ihrem Besuch schriftlich bei den Haushalten an und übergeben mit der Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung. Sie weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus. Die Befragung wird mit einem Laptop durchgeführt. Die Auskünfte von älteren Personen oder Rentnern sind genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten, Selbstständigen, Studenten oder Erwerbslosen. Der Gesetzgeber hat die meisten Fragen mit einer Auskunftspflicht belegt. Das Statistische Landesamt bittet jedoch, auch die freiwilligen Fragen zu beantworten.
Die Daten des Mikrozensus bilden für Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine aktuelle Informationsquelle über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die Berufsstruktur und die Ausbildung.
?Meldungen wie z.B. „Ein Fünftel der unter 35-Jährigen ist befristet beschäftigt“, „In Baden-Württemberg leben 2,8 Millionen Migranten“, „Vier von fünf Kindern wachsen in Baden-Württemberg bei Ehepaaren auf“, „Auch bei gleicher Qualifikation: Frauen verdienen weniger“ oder „MINT-Berufe nach wie vor klassische Männer-Domäne“ basieren auf Ergebnissen des Mikrozensus.
Die Mikrozensusergebnisse für Baden-Württemberg werden vom Statistischen Landesamt fortlaufend veröffentlicht. Ausgewählte Ergebnisse stehen kostenlos unter www.statistik-bw.de zur Verfügung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
70158 Stuttgart; Tel. (0711) 641 – 2971 oder – 2513
Mail: mikrozensus@stala.bwl.de



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