Die Wohnstraßen des Baugebietes
verlaufen von Westen nach Osten und folgen damit den Höhenlinien.
Daraus ergeben sich auf der einen Seite norderschlossene und
auf der anderen Seite süderschlossene Baugrundstücke.
Bei den süderschlossenen Grundstücken ermöglicht
der Bebauungsplan alternative Gebäudestellungen
(Firstrichtung parallel und senkrecht zur Hangfalllinie)